
Ziele und Hintergründe
Gemeinwohlorientierte und kooperative Nutzung kirchengemeindlicher Gebäude im katholischen Württemberg
Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg sehen sich großen Herausforderungen gegenüber: während die Zahl der Kirchenmitglieder spürbar zurück geht und damit auch die finanziellen Spielräume kleiner werden, wandeln sich die pastoralen Anforderungen an den kirchengemeindlichen Gebäudebestand. Das Ziel der Klimaneutralität wirkt zusätzlich katalysierend. In Konklusion befindet sich der kirchengemeindliche Gebäudebestand unter Veränderungsdruck.
Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte deshalb bereits in seiner letzten Sitzung unter Vorsitz von Bischof Dr. Gebhard Fürst im November 2023 beschlossen, dieser Herausforderung mit dem Projekt „Räume für eine Kirche der Zukunft“ zu begegnen.
Im Rahmen von Regionalkonferenzen in den Regionen hat die Diözese im Sommer 2024 den Startschuss für die Entwicklungen auf der Ortsebene gegeben. Seitdem werden flächendeckend in der Diözese Standort-Entwicklungsprozesse durchgeführt.
Zukunftsausschüsse, in denen Vertreter:innen aller Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit sitzen, überprüfen dazu ihren gesamten Gebäudebestand auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit bzw. Gesamtkirchengemeinde. Sie entwickeln Optionen für eine Reduktion von 30 % der beheizten Flächen, um den verbleibenden Gebäudebestand bis 2040 klimaneutral sanieren und dauerhaft unterhalten zu können. Im Fokus sind dabei zunächst die kirchensteuerfinanzierten und nichtsakralen Gebäude (ca. 4.500 Nutzungseinheiten – Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindergärten, Wohngebäude). Gleichzeitig erarbeiten sie pastorale Nutzungskonzepte für die Gebäude unter der Leitfrage, welche Räume für eine diakonisch-missionarischen Kirche der Zukunft wichtig und notwendig sind. Die Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden beziehen dabei die Kirche an vielen Orten (andere kirchliche Träger, kategoriale Orte …) und Partner:innen wie z.B. die evangelischen Kirchengemeinden und die Kommune ein.
Es gilt der „Primat der Kooperation“. Das heißt, kooperative Nutzungen und die aktive Integration in die jeweiligen Sozialräume sind nicht nur wünschenswert, sondern werden zum Regelfall. Konkret heißt das, dass kirchliche Räume gemeinsam mit anderen Partner:innen mit dem Ziel der Gemeinwohlorientierung genutzt werden. Vorstellbar ist zum Beispiel, dass Kirchengemeinden ihre Räume z.B. Schulen für die Ganztagesbetreuung oder als Mensa zur Verfügung stellen, ein sozialer Träger in gemeindlichen Räumen ein Tagespflegeangebot macht oder evangelische und katholische Kirchengemeinden Räume gemeinsam nutzen. Die kooperative und gemeinwohlorientierte Nutzung des eigenen Gebäudebestandes ist dabei für die katholische Kirche in Württemberg kein Neuland, wie verschiedene Beispiele zeigen.
Der Blick der Kirchengemeinden als Eigentümer von Immobilien ist dabei über die einzelne Seelsorgeeinheit und Gesamtkirchengemeinde hinaus ins Dekanat bzw. in die Region zu weiten.
Die Seelsorgeeinheiten in den Dekanaten werden von sogenannten Regionalmanager:innen vor Ort unterstützt. Sie koordinieren und fördern in enger Abstimmung mit den Dekanaten die Erarbeitung und Abstimmung von Nutzungskonzepten und pastoralen Schwerpunkten.
Gehen wir die Veränderungen mutig und gemeinsam an!
